
Institut für Allgemeinmedizin
Direktor: Prof. Dr. St. Gesenhues
Was ist Palliativmedizin?
Palliativversorgung ist die ganzheitliche an der individuellen Lebensqualität ausgerichtete Versorgung von Menschen mit fortgeschrittenen, zum Tode führenden Erkrankungen. In der Palliativmedizin ist die besondere Fähigkeit, die symptombezogene, linderndeTherapie im Krankheitsverlauf an klinische Veränderungen des Patienten durchaus auch parallel zu Interventionen mit kurativer oder lebensverlängernder Intentionimmer neu anzupassen.
Der Patient steht im Mittelpunkt der Palliativversorgung. Unter adäquater Begleitung wird eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität erreicht. Nicht nur Patienten mit Tumorleiden oder progressiv neurologischen Erkrankungen werden palliativ versorgt, sondern auch Menschen mit schweren kardialen, chronisch respiratorischen und renalen Erkrankungen.
Die Betreuung und Versorgung eines Menschen in häuslicher Umgebung ist erklärtes Ziel und damit zentrale Aufgabe der qualifizierten hausärztlichen Betreuung, da nach Umfragen die meisten Menschen in Deutschland zu Hause versterben möchten.
Palliativversorgung und Sterbebegleitung in der hausärztlichen Praxis umfassen sowohl die Diagnosemitteilung und psychosoziale bzw. spirituelle Versorgung als auch die Erfassung und Behandlung von Schmerzen und anderen Symptomen, das Ernährungsmanagement, die Organisation der Pflege, die Förderung des Wohlbefindens des Patienten und seiner Angehörigen und nicht zuletzt auch die Unterstützung bei der Klärung ethischer und juristischer Fragestellungen.
Das Ziel der hausärztlichen Palliativversorgung besteht damit darin, ein Maximum an Lebensqualität für den Patienten und seine Angehörigen zu schaffen und damit den Auftrag und die ärztliche Pflicht für ein Sterben in Würde zu Hause zu erfüllen. Nur der Hausarzt mit seinem Wissen der „erlebten Anamnese“ und als Vertrauter der Familie kann hier Garant sein.
Palliative Versorgung auf hohem Niveau ist ohne Hausärztinnen und Hausärzte nicht denkbar und vom Patienten und seinen Angehörigen nicht gewollt.